Krankensalbung – Sakrament der Stärkung

„von Jesus Christus aufgerichtet“

 

Wie die Beichte und die Kommunion gehört auch die Krankensalbung zu den Sakramenten, die uns im Leben begleiten und mehrmals gespendet werden können. Früher sprach man von der „letzten Ölung“. Im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils hat man die Verengung dieses Sakramentes auf die Sterbestunde aufgebrochen, was in der Spendeformel auch schön zum Ausdruck kommt:

 

„Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Amen. Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.“

 

Es geht also um ein Aufrichten und um eine Stärkung angesichts menschlicher Schwachheit.

 

Im Jakobusbrief heißt es: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde (gemeint sind die Presbyter = Priester) zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“

 

Die Salbung erfolgt auf die Stirn und auf die Hände: alles, was der Kranke in seinem Leben gedacht und was er getan hat, soll von Gottes Liebe umfangen sein.

 

Scheuen Sie sich also nicht, einen Priester zu rufen, wenn Sie ernstlich erkrankt sind. Die Krankensalbung ist also nicht ausschließlich ein Sterbesakrament! Auch vor Operationen ist es sinnvoll die Krankensalbung zu empfangen. Denn es geht um ein Aufrichten und die Beförderung einer positiven Einstellung zur Krankheit im Licht des Glaubens. Dies stellt einen ersten Schritt zur ganzheitlichen Heilung (Leib und Seele) dar.

 

Falls tatsächlich die Sterbestunde naht, sind Verwandte, Freunde, Bekannte, Ärzte oder Pflegekräfte dringend gebeten, einen Priester zu rufen. Gerade in diesem ernsten Augenblick bedarf der Christ/die Christin des Beistands des Herrn durch die Vermittlung seiner Kirche. Hierzu wird auch die Wegzehrung (die hl. Kommunion) gereicht, ggf. die Beichte abgelegt und ein besonderer Ablass gewährt. So kann der Christ getrost und gestärkt seinem Erlöser entgegengehen.